30.12-2013, Kleinzwettl
An die
Bezirkshauptmannschaft Gmünd
A-3950 Gmünd, Schremser Str. 8
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Tel.: +43(0)2852 9025; FAX: 25411
Berufung gegen den Bescheid vom 17.12.2013 (GDS3-S-0514/081) (Untersagung der politischen Kundgebung zum Thema „Holz-LKW auf die Schiene“ (Thayatalbahn) am Freitag 15. November 2013, Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 15:30 Uhr, Kundgebungsort: Waidhofner Strasse (LB5) vor dem Grenzübergang Grametten)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zum Bescheid vom 17.12.2013 (GDS3-S-0514/081) erheben wir Berufung und fordern die Aufhebung des Bescheids. Auf Grund der Feiertage und der kurzen Frist, behalten wir uns vor, weitere Argumente und Begründungen im Laufe des Jänners 2014 nachzureichen.
Der Gründe für die Untersagung nach Gemäß § 6 des Versammlungsgesetzes sind für uns nicht nachvollziehbar und stehen in keiner Verhältnismäßigkeit zu anderen nicht untersagten Veranstaltungen (z.B. Totalblockade der Autobahn (und Hauptverkehrsader Deutschland - Italien bei Vomp im Unterinntal im Jahre 2003 für 30 Stunden; 24-Stunden-Grenzblockade an allen Waldviertler und Mühlviertler Grenzübergangen für PKW+LKW bei den Aktionen gegen das AKW Temelin, Autobahnblockade bei Kufstein am 1.12.2013).
Weiter halten wir fest, dass die Bevölkerung durch die bestehenden LKW-Transporte in der Region einem Sicherheitsrisiko ausgesetzt ist, welches diese Notwehrmaßnahmen rechtfertigen. Nach unseren Informationen kam es durch die Holztransporte auf tschechischer Seite bereits zu zwei tödlichen Unfällen.
Außerdem halten wir fest, dass das geplante Radweg-Projekt auf der Thayatalbahntrasse der öffentlichen Kontrolle entzogen wird, da die Planungen offensichtlich ausgelagert wurden und die Kosten bzw. die Budgetierung nicht in den Gemeindebudgets oder im Landesbudget erkennbar sind. Der Bevölkerung steht bei einem solchen regionalen Projekt ein Mitspracherecht und eine Kostenkontrolle zu, welche aktuell aber verhindert wird. Auch dieser Umstand rechtfertigt Notfallmaßnahmen der Bevölkerung, da es sich beim Abtrag der Geleise auch im die Zerstörung von volkswirtschaftlichen Gut und notwendiger Infrastruktur handelt.
Als von der Sache nicht unaufschiebbar und vom Ort hinsichtlich der Zielsetzung in Abwägung aller Umstände gerechtfertigt sehen wir die angemeldeten Kundgebungen nach dem Versammlungsrecht nach EMRK Artikel 10 und 11 als angebracht.
Bisherige Demonstrationen zeigten bei den verantwortlichen Politikern keine Verbesserung der Situation und die Bevölkerung hat ein Anrecht mit Ihren Anliegen berücksichtigt werden. In die sog. Mediation zum Thayatalradweg wurde die ansässige Bevölkerung nicht eingebunden und blieb damit von der Diskussion ausgeschlossen; ja es fand überhaupt keine ernsthafte Konsensfindung statt.
Nicht zu Letzt muss auch der Umweltaspekt betrachtet werden, da die zunehmenden Holztransporte durch die Bezirke Gmünd und Waidhofen/Thaya auf dem LKW negative Auswirkungen auf Bevölkerung und Umwelt zeigen und auch den Vorgaben der Bundesregierung, den Gütertransportanteil auf der Schiene zu erhöhen, entgegenlaufen.
Der Argumentation, dass durch die Kundgebung in Grametten Umwege mit über 2 Stunden entstehen kann nicht gefolgt werden, da die Kundgebung ja nur für eine Stunde angemeldet war und sich damit beim Ausharren vor Ort keine so lange Verzögerung ergeben würde.
Wir weißen auch darauf hin, dass im Bescheid mehrfach von einer Totalsperre des Grenzüberganges gesprochen wird, die in dieser Form nie so angemeldet wurde. Eine Ableitung des LKW-Verkehres für eine Stunde wäre aus unserer Sicht im Notfall auch auf die Verladefläche der Fa. Hengstberger möglich gewesen. Die Anzahl der LKW und damit die Länge des Rückstaus sind aus unserer Sicht zu bezweifeln, da vor Ort von uns am angekündigten Termin nur 11 LKW gezählt wurden, obwohl zur gleichen Zeit eine Kundgebung in Fratres stattgefunden hat. Bei einer entsprechenden Ankündigung in den Medien (bei Nicht-Untersagung) hätte sich diese Anzahl voraussichtlich noch weiter reduziert und stellt aus unserer Sicht eine bewältigbare Größenordnung dar.
Wir bestreiten ferner von der erlassenden Behörde angeführte Arguemente: dass der Postbus der Linie 1330 in seiner Führung beeinträchtigt worden wäre; die statistische Schlussfolgerung, dass bei 110 LKW pro Tag, fast 40 % in der Zeit zwischen 14:30 und 15:30 Uhr fahren würden, dass es zu einerAufreihung einer größeren Zahl von LKW’s während einer 1-stündigen Blockade gekommen wäre
Abschließend möchten wir festhalten, dass durch die angezeigte Demonstration beim Grenzübergang Grametten weder die öffentliche Sicherheit noch das öffentlich Wohl gefährdet gewesen wäre. Eine solche Gefährdung war auch nachweislich nie bei neun – von der BH Waidhofen/T. - nichtuntersagten Kundgebungen unseres Vereins im vierten Quartal 2013 auch nur in Ansätzen anzutreffen, obwohl LKW-Durchfahrten zeitweise dabei nicht möglich waren.- Eine Verkehrsstörung wäre bei Inanspruchnahme unserer Vorschläge zur Abwicklung des Verkehrs bei Grametten nicht gegeben gewesen.
Sobald uns dies möglich ist und uns entsprechende Experten zur Verfügung stehen, werden wir weitere Unterlagen zu diesem Einspruch nachreichen.
Wir möchten ihnen auch mitteilen, dass wir beabsichtigen uns demnächst in dieser Causa wegen der grundsätzlichen Bedeutung an die Volksanwaltschaft zu wenden.
Schließlich ersuchen wir durch ein Rückmail um eine formlose Eingangsbestätigung für dieses Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dr. Josef Baum
Derzeitiger Obmann des Vereins Verkehrsforum Waldviertel, ehemals Neue Thayatalbahn
Egon Schmid,
Bis 29.12.2013 vormaliger Obmann des Vereins Neue Thayatalbahn
(Die Veränderungen in der Vereinsstruktur entnehmen sie bitte der beigefügten und inzwischen akzeptierten Meldung an die Vereinsbehörde)